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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    * Anmeldung:

    Anmelden können sie sich, indem sie den beiliegenden Anmeldeschein ausfüllt und uns diesen schicken oder faxen. Nehmen wir ihre Anmeldung an, erhalten sie eine Anmeldebestätigung. Erst mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Reisevertrag zustande.

    * Zahlung:

    Mit Erhalt der Anmeldebestätigung. und des Kundengeldsicherungsscheines gem. 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen, mit den sie die letzten Informationen bezüglich Abfahrtszeit, mitzunehmender Dinge, usw. erhalten, fällig.

    * Umbuchung und Rücktritt durch den Kunden:

    Durch eine schriftliche Erklärung können sie jederzeit von der Reise zurücktreten, maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme können wir Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen unsererseits verlangen: bis 50 Tage vor Reisebeginn 3% des Reisepreises / 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises / 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises / ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises / am Tag der Abfahrt 80% des Reisepreises bzw. in Höhe der uns entstandenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
    Umbuchen können sie kostenlos, solange zu dem gewünschten Termin noch Plätze frei sind. Allerdings ist die Umbuchung erst verbindlich, wenn diese von unserer Seite schriftlich bestätigt wird.
    Bis zum Reisebeginn können sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen, allerdings können wir diesem Wechsel in der Person widersprechen, wenn der Dritte besonderen Anforderungen, die für die Reise erforderlich sind, nicht genügt.
    Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und - falls nicht im Reisepreis enthalten - einer Reisekrankenversicherung. Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden sie unter www.travelsafe.de/Reiseversicherung für Privatkunden .

    * Rücktritt vom Reisevertrag durch den Reiseveranstalter

    Wir sind berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, oder nach Reiseantritt den Reisevertrag zu kündigen, wenn erstens der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört; eventuelle Mehrkosten einer Rückbeförderung gehen zu ihren Lasten. Zweitens, wenn die Reise durch höhere Gewalt, oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretene Umstände, wie z.B. Katastrophen, Krieg usw. beeinträchtigt oder nicht durchgeführt werden kann. Der Veranstalter zahlt den Reisepreis zurück, kann aber für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
    Wir behalten uns vor, alle Reisen, die die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, bis 14 Tage vor Fahrtantritt, abzusagen. Sobald diese Vorraussetzungen absehbar sind werden sie unverzüglich von uns informiert. Bis dato von Ihnen geleistete Zahlungen werden dann direkt zurückerstattet.

    * Bestandungen:

    Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Die Reiseleitung wird versuchen, die Beanstandungen vor Ort zu beheben, gelingt dies nicht, müssen sie zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift über die Beanstandungen anfertigen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Mögliche Ansprüche sind direkt über den Reiseveranstalter geltend zu machen und zwar in schriftlicher Form. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise vorgebracht werden. Es gilt der Poststempel.

    * Beschränkung der Haftung

    Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis maximal 4100,00 . Liegt der dreifache Reisepreis über dieser Summe, ist die Haftung bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Höchstsummen gelten jeweils je Reise und Reisendem.
    Wir haften nicht für Leistungsstörungen die im Zusammenhang mit Fremdleistungen stehen, welche lediglich vermittelt wurden (z.B. Theaterbesuch, Sportveranstaltung, Ausstellung etc.) und in der Reiseausschreibung als solche gekennzeichnet waren.

    * Beförderung:

    Die Beförderung der ReiseteilnehmerInnen wird von Omnibusunternehmen durchgeführt, die Inhaber einer Genehmigung nach Personenbeförderungsgesetz (PbefG) sind. Das Unternehmen kann ihnen mit Versand der Reisunterlagen mitgeteilt werden.

    * Gerichtsstand

    Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.

    * Salvatorische Klausel

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

    * Veranstalter:

Fahrenkamp 15
46282 Dorsten
Tel.: 02362/607504
Fax: 02362607506
E-Mail: skifahrt@versanet.de